Liebe Leserinnen und Leser,
das Steuerrecht entwickelt sich stetig weiter. Uns liegt viel daran, dass Sie immer gut informiert sind. Wir haben auch diesen Monat wichtige Änderungen und Informationen aus den Bereichen Recht, Wirtschaft und Steuern für Sie zusammengestellt.
Wir wünschen Ihnen eine angenehme und aufschlussreiche Lektüre.
Ihr BANSBACH-Team
Aktuelles zum Jahreswechsel 2025/2026
Am Donnerstag, den 4. Dez. 2025von 15:00 bis 16:45 Uhr, laden wir Sie herzlich zu unserer digitalen Veranstaltung ein.
1. Ausgangssituation und gesetzliche Grundlagen
Die Bundesrepublik Deutschland sieht sich aktuell mit enormen wirtschaftlichen Herausforderungen konfrontiert. Die letzten Jahre waren unter anderem geprägt von Rezession, den wirtschaftlichen Auswirkungen geopolitischer Spannungen, einer schwachen Binnennachfrage, dem rückläufigen Exportgeschäft sowie steigenden Kosten in verschiedenen Bereichen.
Die spätere Erblasserin E setzte in einem notariellen Testament ihre drei Kinder zu gleichen Teilen als Erben ein. Als Ersatzerben bestimmte sie deren Abkömmlinge. In einem weiteren handschriftlichen Testament ordnete die E an, dass die Abkömmlinge ihrer Tochter "weder als Ersatzerben noch als Ersatzvermächtnisnehmer" nach ihrer Tochter "in Betracht kommen" sollten. Sohn S beantragte nach dem Tod der E Grundbuchberichtigung. Die drei Kinder der E wurden sodann als Eigentümer in Erbengemeinschaft eingetragen. In der Folge beantragte S die Berichtigung der Eintragung; seine Geschwister hätten das Erbe jeweils für sich und ihre sämtlichen Abkömmlinge ausgeschlagen. Damit sei er alleiniger Erbe und Eigentümer. Das Grundbuchamt verlangte hier einen Erbschein.
Wächst eine KG dem letzten verbleibenden Kommanditisten in der Rechtsform einer GmbH an, ruft das i. d. R. die Betriebsprüfung des FA auf den Plan. Und zwar insbesondere in den Fällen, in denen Verluste nach § 15a EStG und gewerbesteuerliche Verluste der KG später bei der Körperschaft- und bei der Gewerbesteuer der GmbH berücksichtigt werden sollen.
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NEWSLETTER12/2025
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