Liebe Leserinnen und Leser,
das Steuerrecht entwickelt sich stetig weiter. Uns liegt viel daran, dass Sie immer gut informiert sind. Wir haben auch diesen Monat wichtige Änderungen und Informationen aus den Bereichen Recht, Wirtschaft und Steuern für Sie zusammengestellt.
Wir wünschen Ihnen eine angenehme und aufschlussreiche Lektüre.
Ihr BANSBACH-Team
Mit IFRS 18 hat das IASB die größte Reform der IFRS-Darstellungsvorschriften seit Jahrzehnten verabschiedet. Ab 2027 ersetzt der neue Standard den bisherigen IAS 1 und soll eine klarere, vergleichbarere und für Investoren aussagekräftigere Struktur der Finanzberichterstattung schaffen. Ziel ist es, die häufig kritisierte Uneinheitlichkeit in der Darstellung zentraler Ergebnisgrößen zu beseitigen und Transparenz über Managementkennzahlen zu schaffen.
Kernstück ist die Neugliederung der Gewinn- und Verlustrechnung. Alle Erträge und Aufwendungen sind künftig einer von drei Hauptkategorien zuzuordnen: Operating, Investing oder Financing. Ertragsteuern sowie aufgegebene Geschäftsbereiche werden weiterhin separat dargestellt. Verbindlich einzuführen sind die neuen Zwischensummen „Operating profit or loss“ sowie „Profit or loss before financing and income taxes“. Damit wird das operative Ergebnis erstmals einheitlich definiert und international vergleichbar.
Die Übertragung von Unternehmensanteilen an Familienmitglieder in Kombination mit einem Nießbrauch kann eine kluge Lösung für die frühzeitige Sicherung der Unternehmensnachfolge sein. Der Nießbrauch ermöglicht es, dass der Übertragende weiterhin von den Erträgen profitiert, während der Empfänger, meist ein Familienmitglied, die Anteile erhält. Doch was bedeutet das steuerlich?
Im Leben einer GmbH gibt es Höhen und Tiefen. Bei einer GmbH, die in eine wirtschaftliche Krise geraten ist, sind oftmals Maßnahmen zur Sanierung unumgänglich, um z. B. eine Insolvenzantragspflicht zu vermeiden oder zumindest eine bilanzielle Überschuldung zu beseitigen. Neben der Zuführung von frischem Eigenkapital werden oft weitere Maßnahmen nötig sein, um die GmbH zu stabilisieren und die Passivseite der Bilanz zu entlasten. Häufig kommt dann in der Praxis der Forderungsverzicht mit Besserungsabrede ins Spiel. Doch was bedeutet das konkret?
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NEWSLETTER10/2025
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