Liebe Leserinnen und Leser,
das Steuerrecht entwickelt sich stetig weiter. Uns liegt viel daran, dass Sie immer gut informiert sind. Wir haben auch diesen Monat wichtige Änderungen und Informationen aus den Bereichen Recht, Wirtschaft und Steuern für Sie zusammengestellt.
Wir wünschen Ihnen eine angenehme und aufschlussreiche Lektüre.
Ihr BANSBACH-Team
Am 20. November 2025 von 9:00 bis 11:00 Uhr
Am 20. November 2025 von 17:00 bis 20:00 Uhr
Die Steuerfreiheit von Zinsen aus einer Lebensversicherung entfällt auch dann, wenn sie zur Sicherung eines Darlehens verwendet wird, mit dem neben den Anschaffungskosten eines Grundstücks auch die zu den Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung gehörenden Geldbeschaffungskosten finanziert werden, die die Bagatellgrenze von EUR 2.556 überschreiten.
Das Zerreißen eines Testaments durch den Erblasser ist eine Widerrufshandlung. Es wird gesetzlich vermutet, dass dieser Widerrufshandlung eine Widerrufsabsicht zugrunde lag. Die Aufbewahrung des zerrissenen Testaments im Schließfach widerlegt diese Vermutung nicht. Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main hat die Beschwerde des in dem zerrissenen Testament Begünstigten gegen einen auf Basis gesetzlicher Erbfolge erteilten Erbschein zurückgewiesen.
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NEWSLETTER09/2025
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