Liebe Leserinnen und Leser,
das Steuerrecht entwickelt sich stetig weiter. Uns liegt viel daran, dass Sie immer gut informiert sind. Wir haben auch diesen Monat wichtige Änderungen und Informationen aus den Bereichen Recht, Wirtschaft und Steuern für Sie zusammengestellt.
Wir wünschen Ihnen eine angenehme und aufschlussreiche Lektüre.
Ihr BANSBACH-Team
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Die Veranstaltung ist kostenfrei.
Ob ein Zuschuss umsatzsteuerpflichtig ist, hängt nicht von seiner Bezeichnung oder der Form des Mittelabrufs ab. Entscheidend ist vielmehr, ob der Verein gegenüber dem Zuschussgeber eine Leistung erbringt oder lediglich finanziell unterstützt wird.
Die Finanzverwaltung hat ihre Auffassung zur steuerlichen Behandlung von Firmenfitnessprogrammen verschärft. Danach sind die Vorteile aus einer Firmenmitgliedschaft grundsätzlich als Arbeitslohn zu behandeln. Eine Steuerbegünstigung für Präventionskurse kommt nur noch in Betracht, wenn die tatsächliche Teilnahme nachgewiesen werden kann. Arbeitgeber sollten ihre Firmenfitnessmodelle deshalb überprüfen und die neue Bewertungsmethodik beachten.
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NEWSLETTER08/2026
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