Lieber Herr Mustermann,
das Steuerrecht entwickelt sich stetig weiter. Uns liegt viel daran, dass Sie immer gut informiert sind. Wir haben auch diesen Monat wichtige Änderungen und Informationen aus den Bereichen Recht, Wirtschaft und Steuern für Sie zusammengestellt.
Wir wünschen Ihnen eine angenehme und aufschlussreiche Lektüre.
Ihr BANSBACH-Team
Ein schriftlicher Verwaltungsakt, der durch die Post bekannt gegeben wird, galt bis zum 31. Dezember 2024 am dritten Tage nach der Aufgabe zur Post als bekannt gegeben. Im Zuge des Postrechtsmodernisierungsgesetzes wurde diese Bekanntgabefiktion ab dem 01. Januar 2025 auf vier Tage verlängert. Nach Auffassung des BFH gilt das auch dann, wenn die Post regelmäßig nicht an allen Werktagen ausgeliefert wird und dies zur Folge hat, dass Briefe an zwei aufeinanderfolgenden Tagen nicht zugestellt werden.
Bis zum 10. März 2025 ergingen Einkommensteuerbescheide vorläufig hinsichtlich der Frage, ob es zu einer unzulässigen Doppelbesteuerung von Renten gekommen sein könnte. In neuen Bescheiden fehlt die Vorläufigkeit. Anlass für ein Update: Wie ist der Stand der Dinge und was ist zu veranlassen?
Nehmen SieKontakt auf.
Aus engagierter Zusammenarbeitentstehen nachhaltige Lösungen.
BANSBACHKnowing you.
NEWSLETTER08/2025
Medieninhaber und Verleger:BANSBACH GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Löffelstr. 40, 70597 Stuttgart (DE) Handelsregister: Amtsgericht Stuttgart, HRB 3439 USt-IdNr.: DE147810084
BANSBACH GmbHnimmt den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Wir halten uns strikt an die Regeln der Datenschutzgesetze. Personenbezogene Daten werden auf unserer Webseite nur im technisch notwendigen Umfang erhoben. In keinem Fall werden die erhobenen Daten verkauft oder aus anderen Gründen an Dritte weitergegeben.
Sicherheitshinweis: Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass diese Nachricht von BANSBACH GmbH nur für die angeführten Empfänger bestimmt ist. Da wir diese E-Mail ohne Verschlüsselung bzw. digitale Signatur versenden, besteht die Möglichkeit, dass Dritte unbefugt mitlesen oder dass die Nachricht verändert wird. BANSBACH GmbH übernimmt dafür keine Haftung.