Liebe Leserinnen und Leser,
das Steuerrecht entwickelt sich stetig weiter. Uns liegt viel daran, dass Sie immer gut informiert sind. Wir haben auch diesen Monat wichtige Änderungen und Informationen aus den Bereichen Recht, Wirtschaft und Steuern für Sie zusammengestellt.
Wir wünschen Ihnen eine angenehme und aufschlussreiche Lektüre.
Ihr BANSBACH-Team
Einbringung von KG-Anteilen in kurz zuvor erworbene Vorrats-GmbH: Grunderwerbsteuerbefreiung scheitert an Fünf-Jahres-Frist
Für ab dem 1. April 2025 geborene Kinder gelten neue Regeln beim Elterngeld
Zwangsversteigerung kann privates Veräußerungsgeschäft auslösen
E-Fahrzeuge: Bei Ladevorrichtungen lohnsteuerliche Vorteile nutzen bzw. Lohnsteuer pauschalieren
Broschüre: Besteuerung von Alterseinkünften
Werbungskosten: Homeoffice und das Problem mit der Tagespauschale
Alterseinkünfte: Besteuerung einer Witwerrente
PV-Anlagen: Lieferung von Mieterstrom als umsatzsteuerpflichtige Hauptleistung
Eigener Hausstand: Doppelte Haushaltsführung bei Bewohnen eigener Etage im Elternhaus
Verlust durch Darlehensausfall
Voraussetzung der Grunderwerbsteuerbefreiung bei Umstrukturierungen mit Grundbesitz nach der Konzernklausel (unter Nutzung einer Vorrats-GmbH) ist u. a., dass der Einbringende im Zeitpunkt der Einbringung mehr als fünf Jahre zu mehr als 95 % an der Vorrats-GmbH beteiligt war. Wird diese Vorbehaltefrist nicht eingehalten, entsteht Grunderwerbsteuer, so der Bundesfinanzhof.
Für Geburten ab dem 1. April 2025 wurde insbesondere die Einkommensgrenze gesenkt, ab welcher der Anspruch auf Elterngeld entfällt. Außerdem wurden die Regeln für den parallelen Bezug der Eltern neu gestaltet (bereits für Geburten ab dem 1. April 2024). Die Bundesregierung hat dazu einen aktuellen FAQ-Katalog veröffentlicht.
Wird eine private Immobilie innerhalb der Zehn-Jahres-Frist nach der Anschaffung zwangsversteigert, unterliegt ein eventueller Gewinn der Einkommensteuer. Das hat der Bundesfinanzhof entschieden.
Normalerweise erfolgt der Steuerabzug nach den ELStAM des Arbeitnehmers. In vielen Varianten ist es aber auch möglich, die Steuer pauschal zu erheben. Der folgende Beitrag beschäftigt sich mit der Überlassung bzw. Übereignung von Ladevorrichtungen für Elektrofahrzeuge bzw. dem Arbeitgeberzuschuss für eine Ladevorrichtung und erläutert, wann statt individueller Versteuerung eine Lohnsteuerpauschalierung infrage kommt.
Steuererklärung, Steuervergünstigungen und Absetzbarkeit von Rentenbeiträgen: Antworten zu den wichtigsten Fragen rund um die Besteuerung von Alterseinkünften gibt das Bundesfinanzministerium in einer kompakten Broschüre. Weitere Informationen erhalten Sie im folgenden Artikel.
In der Praxis kommt es immer häufiger vor, dass Sachbearbeiter der Finanzämter beantragte Werbungskosten im Zusammenhang mit der Tagespauschale nicht anerkennen. Die Begründung, dass die im Homeoffice ausgeführten Tätigkeiten "nicht zum typischen Berufsbild gehören", überzeugt hier nicht wirklich. Im Folgenden bekommen Sie Informationen zu dieser Problematik für die Beratungspraxis und Argumente, wie Sie den Abzug der Tagespauschale sicherstellen können.
Nach der bislang nur auf der Ebene der Finanzgerichte ergangenen Rechtsprechung führen Veränderungen des Jahresbetrags einer Witwer- oder Witwenrente aufgrund von Einkommensanrechnungen zu einer Neuberechnung des steuerfreien Teils der Rente gemäß § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a) Doppelbuchst. a) Satz 6 EStG. Entsprechend verfährt auch die Finanzverwaltung (BMF 19. August 13, BStBl I 13, 1087, Rn. 232). Im Streitfall ist auch das FG Berlin-Brandenburg der vorstehenden Rechtsauffassung gefolgt.
Das Finanzgericht Münster hat entschieden, dass die Lieferung von Mieterstrom aus der eigenen Photovoltaikanlage (PV-Anlage) des Vermieters keine unselbstständige Nebenleistung zur umsatzsteuerfreien Wohnraumvermietung, sondern eine selbstständige Hauptleistung darstellt. Dadurch ist ein Vorsteuerabzug aus den Anschaffungskosten der PV-Anlage möglich.
Das FG München sieht die Voraussetzungen einer doppelten Haushaltsführung dann nicht als erfüllt an, wenn unter Gesamtwürdigung aller tatsächlichen Verhältnisse nicht davon auszugehen ist, dass ein eigener Hausstand am Lebensmittelpunkt unterhalten wird, sondern der junge Arbeitnehmer weiterhin in den für ihn "fremden" Haushalt seiner Eltern eingegliedert ist.
Im vorliegenden Streitfall ging es um die Berücksichtigung negativer Einkünfte aus Kapitalvermögen aus dem Verlust eines Darlehens, das der Steuerpflichtige behauptete, seinem Sohn gewährt zu haben. Nach der Rechtsprechung des BFH führt der endgültige Ausfall einer Kapitalforderung i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG in der privaten Vermögenssphäre nach Einführung der Abgeltungsteuer grundsätzlich zu einem steuerlich anzuerkennenden Verlust.
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NEWSLETTER07/2025
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