Liebe Leserinnen und Leser,
das Steuerrecht entwickelt sich stetig weiter. Uns liegt viel daran, dass Sie immer gut informiert sind. Wir haben auch diesen Monat wichtige Änderungen und Informationen aus den Bereichen Recht, Wirtschaft und Steuern für Sie zusammengestellt.
Wir wünschen Ihnen eine angenehme und aufschlussreiche Lektüre.
Ihr BANSBACH-Team
Kapitalgesellschaften genießen durch die Senkung des Körperschaftsteuersatzes auf 10 % bis 2032 erneuten Aufwind in der Gestaltungspraxis. Während viele Fragen zur verdeckten und offenen Einlage aus ertragsteuerlicher Sicht bereits beantwortet sind, stellt § 7 Abs. 8 S. 1 ErbStG mit der Prüfung einer Werterhöhung von Gesellschaftsanteilen die Beraterschaft vor viele knifflige Fragen.
Wird ein Nießbrauch an einem Anteil an einer Personengesellschaft bestellt, ist der Nießbraucher nur dann Mitunternehmer im Sinne des § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG, wenn er Mitunternehmerinitiative entfalten und Risiko tragen kann. Bleibt der Nießbrauch so ausgestaltet, dass weder Beteiligung an stillen Reserven noch unmittelbare Verlustbeteiligung besteht, liegt kein Mitunternehmerrisiko vor.
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NEWSLETTER04/2026
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