Liebe Leserinnen und Leser,
das Steuerrecht entwickelt sich stetig weiter. Uns liegt viel daran, dass Sie immer gut informiert sind. Wir haben auch diesen Monat wichtige Änderungen und Informationen aus den Bereichen Recht, Wirtschaft und Steuern für Sie zusammengestellt.
Wir wünschen Ihnen eine angenehme und aufschlussreiche Lektüre.
Ihr BANSBACH-Team
Mit dem Umzug in unsere neuen Büroräume beginnt für unser Münchner Büro ein neues Kapitel.
Die Umsatzsteuerbefreiung für Schul- und Bildungsleistungen zählt zu den anspruchsvollsten Bereichen des Umsatzsteuerrechts. Mit Wirkung ab 1. Januar 2025 wurde § 4 Nr. 21 UStG grundlegend neu gefasst, da nationale Vorschriften stärker an das EU-Recht angepasst wurden. Ein aktuelles BMF-Schreiben liefert hierzu einen kompakten Überblick: Es erläutert die gesetzlichen Neuregelungen, fasst die maßgebliche Rechtsprechung der vergangenen Jahre zusammen und enthält wichtige Änderungen im Umsatzsteuer-Anwendungserlass. Besonders praxisrelevant sind die Übergangsregelungen, nach denen bis Ende 2027 noch abweichende Handhabungen nicht beanstandet werden.
Nießbrauchsgestaltungen geraten erneut in Bewegung: Der BFH hat mit Urteil vom 10. Oktober 2025 entschieden, dass die entgeltliche Ablösung eines Nießbrauchsrechts steuerpflichtig sein kann. Im Streitfall verzichtete eine Nießbraucherin gegen Einmalzahlung auf ihr lebenslanges Recht an einem vermieteten Grundstück. Anders als die Vorinstanz wertete der BFH die Zahlung nicht als privates Veräußerungsgeschäft, sondern als steuerbare Entschädigung nach § 24 Nr. 1a EStG in Verbindung mit § 21 EStG. Damit rückt die Frage der Einkünftezurechnung beim Nießbrauch stärker in den Fokus und bisher bewährte Gestaltungen werden steuerlich riskanter.
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NEWSLETTER03/2026
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