Steuerhürden für Auswanderer

With a commentary by

Dr. Franz-Peter Stümper

Rechtsanwalt / Steuerberater

Für einen der wichtigsten Unternehmervertreter in Deutschland ist klar: Er wird das Land nicht „wegen irgendeines Steuersatzes“ verlassen. Das sagte Heiko Kösling, neuer Chef der Wirtschaftsjunioren, einem Verband, der 10.000 junge Unternehmer und Führungskräfte vertritt, vor wenigen Tagen im Interview mit WELT. In der Praxis sehen es viele Firmen anders.

Im November meldete das Statistische Bundesamt (Destatis), dass zwischen 2021 und 2023 ungefähr 1300 Unternehmen ihre Aktivitäten ins Ausland verlagerten. Und die Zahl der privaten Auswanderer mit deutscher Staatsbürgerschaft lag laut der jüngsten Zahl aus dem Jahr 2024 bei etwa 270.000. Für 2025 wird ein neuer Rekordwert erwartet. Allerdings: Der Staat versucht gegenzusteuern. Seit einigen Monaten geht er steuerlich deutlich härter gegen Auswanderer vor. Zumindest gibt es seit Anfang des vergangenen Jahres neue Regelungen beim Thema. Wer wegzieht, muss seitdem mit weitreichenden Belastungen rechnen. Sie betreffen nicht nur Unternehmen, sondern auch Private mit Aktien- oder Immobilienvermögen.

„Die Steuerpflichten werden von denen, die das Land verlassen möchten, oft unterschätzt“, sagt Steuerberater Christian Gebert, der auch Geschäftsführer der Plattform steuerberaten.de und Experte für die Steuerfragen von Auswanderern ist. Sowohl unter Unternehmern als auch unter privaten Interessenten steige die Nachfrage nach Beratungen aktuell, sagt Gebert. „Wer ins Ausland geht, hier aber noch Vermögen, Immobilien oder ein eigenes Unternehmen hat, unterliegt fast immer der Steuerpflicht in Deutschland. Planung ist deshalb unerlässlich.“

Zunächst zu den Privaten. Von der Wegzugsteuer betroffen sind vor allem jene, die 500.000 Euro oder mehr in einzelne Investment-Fonds, ETF oder Spezialfonds investiert haben. Wichtig: Hier zählt die investierte Summe, nicht der jeweilige Buchwert des Depots. „Wer seine Fonds ins Ausland mitnimmt und mehr als 500.000 Euro in ein Papier investiert hat, muss die Kapitalertragssteuer auf alle Gewinne zahlen“, sagt Gebert. Der Staat nimmt in diesem Fall eine „fiktive Veräußerung“ an. Auf die Gewinne fallen so bis zu 25 Prozent Kapitalertragsteuer plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer an.

Gebert bezeichnet diese Regelung gleichwohl als „Dummen-Steuer“. Wer richtig anlegt und langfristig plant, kann diese schon im Vorfeld vermeiden. „Wenn man die 500.000 Euro auf mehrere ETF aufteilt, ist man bei einem Wegzug nicht betroffen. Das sollte man aber schon in der Investitionsphase berücksichtigen, um später nicht zu ungünstigen Konditionen verkaufen zu müssen.“ Uhren, Autos und Kunst im Privatbesitz bleiben in den meisten Fällen steuerfrei. Bei Immobilien kann es jedoch anders aussehen. Auswanderer, die nach der Abreise weiterhin Einnahmen aus Wohnungen oder Häusern haben, müssen diese grundsätzlich weiter in Deutschland versteuern. Das regeln Abkommen mit fast allen für Auswanderer relevanten Ländern.

Wer jedoch mehr als 30 Prozent seines gesamten Vermögens oder mehr als 154.000 Euro in Immobilien in Deutschland behält und in ein Niedrigsteuerland, zum Beispiel nach Dubai oder Monaco ziehen möchte, muss mit weitreichenderen Einschränkungen rechnen. Dann gilt die sogenannte „erweiterte beschränkte Steuerpflicht“. Sie erlaubt dem Fiskus, über zehn Jahre weiterhin Zinsen, Renten oder Gewinne aus Aktienverkäufen zu besteuern, obwohl diese Einkünfte eigentlich im Ausland anfallen und somit dort versteuert würden. In Dubai und Monaco wären diese sonst sogar ganz steuerfrei. Gebert: „Zusätzlich würde es in diesem Fall genügen, wenn 30 Prozent der Einkünfte oder mehr als 62.000 Euro weiterhin aus deutschen Quellen stammen.“

Noch härter trifft es Unternehmer, die die Bundesrepublik verlassen wollen. GmbH-Anteile von einem Prozent oder mehr unterliegen beim Wegzug der Einkommenssteuer. Das trifft nicht nur große Vermögen, sondern auch kleinere und mittelständische Unternehmen, die ins Ausland ziehen wollen. „Bei Kapitalgesellschaften liegen die Steuern in realen Fällen meist bei knapp 30 Prozent“, sagt Steuer-Experte Gebert. Handlungsbedarf besteht in diesem Bereich dringend.WELT berichtete kürzlich, dass jeder Fünfte im Land übers Auswandern nachdenkt, vor allem unter Leistungsträgern und Erfolgreichen sei das so. Nutzt dies dem Staat immerhin? Gebert zweifelt daran. Seine Beratungspraxis zeige: „Viele Unternehmen vermeiden es bereits, eine deutsche Struktur für ihr Vermögen aufzubauen.“ Die Maßnahme sei entsprechend „nicht effektiv, um Vermögen im Land zu halten.“ Hinzu komme, dass die Berechnungen der Unternehmenswerte durch das Finanzamt oft äußerst komplex seien. „Die Firmenbewertungen sind dadurch oft weit überhöht und jenseits dessen, was sich am Markt tatsächlich für die Firmen erzielen ließe“, so Gebert.

Auch Wirtschaftsverbände zweifeln an den Maßnahmen. „Die Wegzugsbesteuerung sendet das Signal, dass vermögenden Personen in Deutschland mit Misstrauen begegnet wird“, sagt Sebastian Krauß, Leiter der Kommission Steuern und Finanzen beim Bundesverband mittelständischer Wirtschaft (BVMW). „Sinnvoller wäre es, den entgegengesetzten Weg zu beschreiten und vermögende sowie gut ausgebildete Privatpersonen durch ein attraktives Zuzugssteuersystem für Deutschland zu gewinnen.“ Die Gegenmaßnahmen für den Wegzug könnten sogar als Eingeständnis einer verfehlten Standortpolitik gewertet werden.

Dass die Wirkung auf Unternehmer oder Fachkräfte, die überlegen, eine Firma in Deutschland aufzubauen, abschreckend sein könnte, schätzt auch Tobias Hentze vom Institut der deutschen Wirtschaft (IW) in Köln. Für Gründer und Unternehmer wirke diese „abschreckend, da es bei einer Verlagerung des Wohnsitzes ins Ausland im Zweifelsfall zu einer Steuerzahlung in Deutschland kommen kann.“ Und zwar auch, ohne dass tatsächlich Unternehmensanteile verkauft wurden. Eine Stundung dieser Ausgaben ist zwar möglich, seit den neuen Regelungen des vergangenen Jahres aber deutlich schwieriger zu erreichen.

„Jenseits der materiellen Belastung verschlechtert eine Wegzugsteuer mit einem geringen Grenzwert das Investitionsklima“, so Hentze. Eine „kluge Standortpolitik erleichtert die Zuwanderung von Fachkräften und Investoren, da diese zur Finanzierung des Gemeinwesens beitragen.“ Das Auftragsbuch von Steuerberater Gebert bleibt indes weiter gefüllt. Denn ein weiteres Problem der Regelungen spielt dem Experten in die Karten: Die Steuern lassen sich über gezielte Schritte doch umgehen. Die meisten seiner großen Kunden setzten inzwischen etwa auf übergeordnete Holding-Strukturen mit Personengesellschaften. Mit einem entsprechenden Überbau fallen die Firmen nicht mehr unter die Wegzugsteuer. „Ein Nachteil bleibt dann allerdings: Die Firmen bleiben damit in Deutschland steuerpflichtig“, sagt Gebert. „Es lohnt sich also, abzuwägen.“

BANSBACH kommentiert

Die verschärfte Behandlung von Auswanderern sendet vor allem ein Signal – und dieses Signal reicht über den Einzelfall hinaus. Unternehmer treffen Standortentscheidungen häufig langfristig und beziehen internationale Optionen frühzeitig in ihre Überlegungen ein. Wenn dabei der Eindruck entsteht, dass Mobilität eher erschwert als begleitet wird, kann das abschreckend wirken. Gerade wachstumsorientierte Unternehmen und Gründer, die international denken, prüfen dann schneller alternative Standorte. Das betrifft nicht nur einzelne Wegzüge, sondern kann sich auch auf die zukünftige Innovationskraft auswirken. Denn neue Unternehmen entstehen bevorzugt dort, wo Rahmenbedingungen als verlässlich und unternehmerfreundlich wahrgenommen werden.

Hinzu kommt die zunehmende Komplexität der Rahmenbedingungen. Unternehmer sehen sich mit umfangreichen administrativen Anforderungen, Dokumentationspflichten und rechtlichen Unsicherheiten konfrontiert. Der daraus resultierende Aufwand bindet Zeit und Ressourcen, die eigentlich in das operative Geschäft und weiteres Wachstum fließen sollten. Im internationalen Wettbewerb wird diese Komplexität zunehmend zu einem Standortfaktor, der bei Investitions- und Strukturentscheidungen berücksichtigt wird.

Gleichzeitig hat sich die Mobilität vieler Unternehmer deutlich verändert. Digitale Geschäftsmodelle sind häufig nicht mehr an einen festen Standort gebunden. Teams arbeiten international, Kundenmärkte sind global, und auch Finanzierungsquellen lassen sich grenzüberschreitend erschließen. Der Unternehmenssitz wird damit stärker zu einer strategischen Entscheidung. Wenn diese Flexibilität ohnehin besteht, gewinnen Faktoren wie Planbarkeit, einfache Strukturen und administrative Effizienz an Bedeutung.

Aus unternehmerischer Sicht wäre daher ein stärkerer Fokus auf attraktive Rahmenbedingungen sinnvoll. In einem Umfeld, in dem Unternehmen relativ flexibel agieren können, entscheiden letztlich die besseren Bedingungen über den Standort. Wer Wachstum ermöglichen will, sollte daher weniger auf Hürden setzen, sondern auf Verlässlichkeit und Wettbewerbsfähigkeit. Das stärkt nicht nur bestehende Unternehmen, sondern erhöht auch die Attraktivität für neue Gründungen und Investitionen.

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