Richtig erben und vererben: Diese Fehler beim Vermögensübergang vermeiden

With a commentary by

Christian Roth

Rechtsanwalt | Steuerberater

Ein fehlendes oder ungenaues Testament

Einer der häufigsten und folgenschwersten Fehler ist das Fehlen eines Testaments. Wer ohne Testament verstirbt, überlässt die Erbregelung dem deutschen Erbrecht, das oft nicht den Wünschen des Erblassers entspricht. Insbesondere in Patchwork-Familien, bei denen mehrere Parteien Erbansprüche haben könnten, kann dies zu unerwünschten Ergebnissen führen.

Auch ein falsch oder unklar formuliertes Testament führt meist zu Problemen, so das Online-Portal Ratgeber Recht. Wenn die Absichten des Erblassers nicht eindeutig formuliert sind, sind Missverständnisse und Streitigkeiten vorprogrammiert. Häufig landet ein solches Testament dann vor Gericht, und der Prozess kann sich über Jahre hinziehen. Dazu kommen oft hohe Anwalts- und Gerichtskosten, die das Erbe unnötig belasten.

Steuerliche Aspekte nicht beachtet

Die steuerlichen Folgen einer Erbschaft werden häufig unterschätzt. Das Erbschaftssteuergesetz sieht Freibeträge vor, die je nach Verwandtschaftsgrad des Erben variieren. Übersteigt das geerbte Vermögen diese Freibeträge, wird eine Erbschaftssteuer fällig, die je nach Höhe des Vermögens und Verwandtschaftsgrad beträchtlich ausfallen kann, betont des Vermögens Zentrum in einem Beitrag. Besonders für unverheiratete Paare oder entfernte Verwandte ist die Steuerlast oft überraschend hoch, da die Freibeträge sehr gering sind. Für unverheiratete Lebenspartner liegt der Freibetrag bei nur 20.000 Euro. Ohne frühzeitige Planung kann ein großer Teil des Erbes durch die Steuer verloren gehen.

Eine effektive Methode, die Erbschaftssteuer zu mindern, sind Schenkungen zu Lebzeiten. Jeder Erblasser kann alle zehn Jahre Vermögen bis zu den jeweiligen Freibeträgen steuerfrei an Angehörige übertragen. So lässt sich die Steuerlast durch langfristige Planung erheblich reduzieren.

Ungerechte oder unklare Verteilung des Vermögens

Eine ungleiche Verteilung des Erbes führt oft zu Streitigkeiten innerhalb der Familie. Besonders bei Immobilien oder Unternehmensanteilen kann es zu Konflikten kommen, wenn mehrere Erben Miteigentümer werden. In vielen Fällen sind die Erben nicht in der Lage, gemeinsam über die Nutzung oder den Verkauf von Immobilien zu entscheiden, was zu langwierigen und kostspieligen Auseinandersetzungen führen kann. Auch wenn der Erblasser versucht, durch Schenkungen zu Lebzeiten bestimmte Erben zu begünstigen, können andere Familienmitglieder einen Pflichtteil einklagen, der ihnen gesetzlich zusteht. Um solche Probleme zu vermeiden, ist es wichtig, die Erbverteilung klar und fair zu regeln, wird von Erbrechtsexperten empfohlen. Eine Möglichkeit, Konflikte zu vermeiden, ist die Festlegung von genauen Bedingungen für die Nutzung und Verwaltung von Immobilien oder Unternehmen. Alternativ können bestimmte Erben durch Ausgleichszahlungen abgefunden werden, um ein Auseinanderfallen des Familienvermögens zu verhindern.

Pflegekosten nicht einberechnet

Pflegekosten im Alter stellen eine oft übersehene finanzielle Belastung dar. Wer in einem Pflegeheim untergebracht wird oder eine aufwendige häusliche Pflege benötigt, muss mit hohen Kosten rechnen, die schnell das gesamte Erbe aufbrauchen können. In vielen Fällen bleibt den Erben dann nur wenig oder gar kein Vermögen. Es ist daher ratsam, bereits bei der Vermögensplanung auch eventuelle Pflegekosten einzuplanen, rät das Vermögens Zentrum. Ein häufig verwendetes Mittel ist das sogenannte “Vererben unter Nießbrauchsvorbehalt”. Dabei wird das Vermögen bereits zu Lebzeiten auf die Erben übertragen, der Erblasser behält jedoch das Recht, es weiterhin zu nutzen. So kann verhindert werden, dass das Vermögen für Pflegekosten verbraucht wird. Zusätzlich kann der Abschluss einer Pflegezusatzversicherung helfen, die Kosten abzusichern und das Erbe zu schützen.

Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen vergessen

Viele Menschen konzentrieren sich bei der Erbschaftsplanung allein auf das Testament und vergessen dabei wichtige Vorsorgedokumente wie die Vorsorgevollmacht und die Patientenverfügung. Die HypoVereinsbank sagt, dass diese Dokumente von entscheidender Bedeutung sind, wenn der Erblasser zu Lebzeiten geschäftsunfähig wird oder medizinische Entscheidungen nicht mehr selbst treffen kann.

Ohne eine Vorsorgevollmacht kann es passieren, dass ein Gericht einen Betreuer bestellt, der nicht den Wünschen des Betroffenen entspricht. Die Patientenverfügung regelt, welche medizinischen Maßnahmen im Falle einer schweren Erkrankung oder eines Unfalls ergriffen werden sollen. Beide Dokumente stellen sicher, dass in Krisensituationen nach den Wünschen des Erblassers gehandelt wird.

BANSBACH kommentiert

Über kaum ein Vermögen wird so lange geschwiegen wie über das, das eines Tages vererbt werden soll. Viele Familien vermeiden das Thema, weil Gespräche über Tod, Besitz und Verteilung einen unangenehmen Beigeschmack tragen. Wirtschaftlich sinnvoll ist dieses Schweigen allerdings selten. Denn während die Eltern davon ausgehen, dass Haus oder Unternehmen in der Familie bleiben, planen die Kinder womöglich längst ein anderes Leben. Solche Unterschiede werden häufig erst sichtbar, wenn kaum noch Gestaltungsspielraum besteht.

Ein Testament kann Eigentumsverhältnisse klären. Erwartungen, Interessen und mögliche Konflikte löst es nicht automatisch. Wird ein Familienmitglied stärker berücksichtigt, weil es bereits im Betrieb arbeitet, Pflege übernommen oder Investitionen getragen hat, kann das sachlich gut begründet sein. Ohne vorherige Kommunikation wird eine solche Entscheidung dennoch leicht als Ungleichbehandlung empfunden. Gute Nachfolgeplanung ist deshalb nicht nur eine rechtliche, sondern auch eine organisatorische Aufgabe.

Hinzu kommt, dass Vermögen nicht mit Liquidität gleichzusetzen ist. Eine Immobilie kann einen hohen Marktwert haben, gleichzeitig aber Sanierungskosten, laufende Belastungen und Ausgleichsansprüche verursachen. Ähnlich ist es bei Unternehmen: Der rechnerische Wert eines Betriebs sagt wenig darüber aus, ob kurzfristig genügend Mittel für Investitionen, Steuern oder die Auszahlung weiterer Erben vorhanden sind. Gerade an dieser Stelle scheitern Übergaben, die auf dem Papier gut vorbereitet wirkten.

Ein Verkauf sollte deshalb nicht grundsätzlich als misslungene Nachfolge gelten. Steht innerhalb der Familie niemand bereit, ein Unternehmen zu führen oder eine Immobilie langfristig zu übernehmen, kann die Übergabe an Mitarbeitende oder externe Käufer die vernünftigere Lösung sein. Eine Fortführung aus Pflichtgefühl hilft weder dem Betrieb noch der nächsten Generation. Entscheidend ist nicht, dass ein Vermögenswert um jeden Preis in Familienhand bleibt, sondern dass seine wirtschaftliche Zukunft gesichert ist.

Denn die nächste Generation muss eine Aufgabe nicht nur übernehmen wollen, sondern auch übernehmen können. Dazu gehören fachliche Erfahrung, finanzielle Belastbarkeit und die Bereitschaft, Verantwortung über Jahre zu tragen. Gerade bei Unternehmen lässt sich diese Fähigkeit nicht mit einem Erbfall herstellen. Sie entsteht durch frühzeitige Einbindung, eigene Entscheidungen und schrittweise wachsende Verantwortung.

Eine gelungene Vermögensnachfolge verteilt daher nicht nur Eigentum. Sie schafft Klarheit, prüft die Finanzierung und akzeptiert, dass eine tragfähige Lösung manchmal anders aussieht als die ursprüngliche Wunschvorstellung. Wirtschaftlich erfolgreich ist eine Übergabe nicht dann, wenn alles unverändert bleibt, sondern wenn Vermögen und Verantwortung dort ankommen, wo beides langfristig getragen werden kann.

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