Nachhaltigkeit
Verantwortungsvolle Unternehmensführung und Nachhaltigkeit sind heute zentrale Erfolgsfaktoren für langfristige Wertschöpfung. Die regulatorischen Anforderungen werden zukünftig steigen – auch für mittelständische Betriebe in Deutschland und Europa.
Als zuverlässiger Partner unterstützen wir Sie dabei, Nachhaltigkeit strategisch zu verankern und Ihre Berichterstattung zukunftssicher zu gestalten.
Am 5. Januar 2023 trat auf Ebene der EU die CSRD-Richtlinie in Kraft. Bis Juli 2024 hatten die Mitgliedstaaten Zeit, diese Richtlinie in nationales Gesetz zu überführen. War wurde dies von der Bundesregierung so nicht umgesetzt. Trotzdem bereiteten sich bereits viele Unternehmen in Deutschland und in Europa auf diese Berichtspflicht vor. Insbesondere Unternehmen des Mittelstandes mit mehr als 250 Mitarbeitern, 50 Mio. € Umsatz oder Bilanzsumme in Höhe von 25 Mio. € begannen mit vorbereitenden Maßnahmen (Durchführung einer doppelten Wesentlichkeitsanalyse, ESG-Datenerhebung und Ausarbeitung einer Nachhaltigkeitsstrategie) wären danach zum ersten Mal im Jahr 2026 verpflichtet gewesen, einen Nachhaltigkeitsbericht auf Basis von ESG-Daten aus dem Jahr 2025 als Teil des Jahresabschlusses zu veröffentlichen und prüfen zu lassen.
Mit der am 26. Februar 2025 veröffentlichten Omnibus-Verlautbarung hat EU beschrieben, wie sie aktuell plant, die CSRD-Berichtspflicht für europäische Unternehmen deutlich einzuschränken und Fristen um bis zu zwei Jahre zu verschieben. Nach dieser sind nun große Unternehmen der zweiten und dritten Welle erst ab dem Berichtsjahr 2028 betroffen (mit der Erhebung von ESG-Daten aus dem Geschäftsjahr 2027). Diese sogenannte „Stop-the-Clock“-Richtlinie, welche die Berichtspflichten für diese Unternehmen um jeweils zwei Jahre verschiebt, wurde am 17. April 2025 beschlossen und ist in Kraft getreten.
Andere zentrale inhaltliche Änderungen – wie bspw. die Erhöhung der Schwellenwerte für große Unternehmen auf mehr als 1.000 Mitarbeitende und weitere Einschränkung des Anwenderkreises – befinden sich noch im EU-Gesetzgebungsverfahren. Hier laufen derzeit die Trilog-Verhandlungen zwischen EU Kommission, Rat und Europäischem Parlament. Ein finaler Kompromiss und die Verabschiedung werden frühestens Ende 2025 oder Anfang 2026 erwartet.
Auch ist geplant, kleine und mittlere Unternehmen (auch börsennotierte KMU) vollständig auszunehmen. Inhaltliche Vereinfachungen betreffen Pflichtangaben, die Wesentlichkeitsanalyse und den Prüfungsumfang. Sektorenspezifische Standards entfallen, die Limited Assurance bleibt erhalten.
Die Omnibus-Verlautbarung bringt somit spürbare Erleichterungen und eine starke Fokussierung der Nachhaltigkeitsberichterstattung auf große Unternehmen ab 2027/28.
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